Gastronomie-Vorrang vor Parkplätzen
Derzeit haben - coronabedingt - einige Gastronomiebetriebe das Recht bekommen Parkplätze unmittelbar vor ihrer Türe abzusperren und als Außen-Sitzbereich zu nutzen.
Kann das zur Dauereinrichtung werden? Dass Gastronomiebetriebe ein Anrecht haben, öffentliche Parkplätze, die direkt an ihr Grundstück angrenzen, als Terrasse zu nutzen, sofern sie, ggf. monatsweise, plausibel machen können, dass sie in der Lage sind, die Fläche mit Gästen zu füllen, bzw., dass ihnen sonst der Außenbereich nicht ausreicht, um der Kundenanfrage nachzukommen.